Am Dienstag, 27. Mai 2008, wird Kulturstaatsminister Bernd Neumann das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin der Öffentlichkeit übergeben.
Das am südlichen Rand des Großen Tiergartens gelegene Denkmal entstand nach dem Entwurf des dänisch-norwegischen Künstlerduos Michael Elmgreen und Ingar Dragset. Den Anstoß für diesen Gedenkort gaben der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland und die Initiative »Der homosexuellen NS-Opfer gedenken«.
Bau und Unterhalt des Denkmals wird aus dem Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Das Land Berlin hat das Grundstück zur Verfügung gestellt.
Bisher haben sich ca. 450 geladene Gäste zur Übergabe angemeldet. Die Veranstaltung ist öffentlich, Besucher benötigen keine gesonderte Einladung.
ABLAUF DER ÜBERGABE
bis 12.45 Uhr Eintreffen der Gäste
bis 13.00 Uhr Eintreffen der Redner
13.00 Uhr – Übergabe (Reden im Zelt):
Bernd Neumann (10 min)
Staatsminister bei der Bundeskanzlerin
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
Klaus Wowereit (10 min)
Regierender Bürgermeister von Berlin
Günter Dworek (5 min)
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Albert Eckert (5 min)
Initiative »Der homosexuellen NS-Opfer gedenken«
Linda Freimane (5 min) / konsekutive Übersetzung
ILGA Europe (International Lesbian and Gay Association)
13.50 Uhr – Fototermin am Denkmal
ab 14.00 Uhr – Interviewmöglichkeit mit
Herrn Günter Dworek, Herrn Albert Eckert, Herrn Michael Elmgreen, Herrn Ingar Dragset
Senden Sie bitte ihre Anmeldung zur Übergabe an:
FAX: +49 (0)30 / 26 39 43 20
E-Mail: info [at] stiftung-denkmal.de
Bildmaterial wird auf Anfrage gerne versendet.
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TAFELTEXT am Denkmal
Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellen-Verfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt. 1935 ordneten die Nationalsozialisten die umfassende Kriminalisierung männlicher Homosexualität an. Dazu wurden die im § 175 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Bestimmungen gegen homosexuelles Verhalten erheblich verschärft und ausgeweitet. Bereits ein Kuss unter Männern konnte nun zu Verfolgung führen. § 175 bedeutete Gefängnis oder Zuchthaus. Es gab über 50.000 Verurteilungen. Teilweise konnten die NS-Behörden die Kastration Verurteilter erzwingen. Mehrere tausend Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Ein großer Teil von ihnen überlebte die Lager nicht. Sie starben aufgrund von Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder wurden Opfer gezielter Mordaktionen.
Die Nationalsozialisten haben die Lebenswelten von Schwulen und Lesben zerschlagen. Weibliche Homosexualität wurde – außer im annektierten Österreich – nicht strafrechtlich verfolgt. Sie galt den Nationalsozialisten als weniger bedrohlich. Gerieten lesbische Frauen dennoch in Konflikt mit dem Regime, waren auch sie Repressionen ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in der NS-Zeit eingeschüchtert und unter stetem Zwang zur Tarnung.
Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen – in der Bundesrepublik wie in der DDR. Hier wie dort wurden Schwule lange Zeit weiter strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 unverändert bis 1969 fort.
Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schwulen und Lesben entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen dieser Welt werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität heute noch verfolgt, ist homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr bedeuten.
Mit diesem Denkmal will die Bundesrepublik Deutschland
– die verfolgten und ermordeten Opfer ehren,
– die Erinnerung an das Unrecht wach halten und
– ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
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