Eingeladen hatte die Stiftung Denkmal sowie die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung – Verena Bentele –, die auch das Grußwort hielt. Sie erinnerte – mit den Worten Hannah Arentds – an den »Verwaltungsmassenmord« von Patienten verschiedener Heil- und Pflegeanstalten, der auf einen Führererlass Hitlers vom 1. September 1939 zurückgeht.
Als Auftakt zum staatlichen Massenmord gelten bereits die Zwangssterilisierungen auf Grundlage des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 14. Juli 1933 und die so genannte Kinder-»Euthanasie«. Bereits 1939 wurden Säuglinge und Kinder mit Behinderungen medikamentös oder durch gezielte Unterernährung getötet. Die Bezeichnung »Aktion T 4« steht für die zentral gesteuerten Krankenmorde in den Jahren 1940/41. Das Kürzel »T 4« leitet sich dabei von der Adresse der Organisations- und Verwaltungszentrale in Berlin in der Tiergartenstraße 4 ab.
Trotz winterlichem Regen gedachten zahlreiche Besucher der »Euthanasie«-Opfer und legten weiße Rosen an der blauen Wand des Denkmals nieder. Die Gedenkveranstaltung wurde musikalisch von einem Cellisten umrahmt.