Am 16. Mai 2019 wurde die Wanderausstellung »›Was damals Recht war…‹ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht« im Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eröffnet. Sie erinnert an Tausende zu Unrecht Verurteilte der nationalsozialistischen Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg. Unter ihnen waren deutsche und österreichische Wehrmachtdeserteure, Kriegsdienstverweigerer, sogenannte Wehrkraftzersetzer und Zivilisten und Zivilistinnen besetzter Länder. Auch zahlreiche Luxemburger, die ab 1942 gegen die Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts in die Wehrmacht eingezogen wurden, gerieten in die Mühlen der Terrorjustiz, wenn sie desertierten oder sich dem Wehrdienst auf andere Weise entzogen und dabei gefasst wurden.
Erstmals kommt »Was damals Recht war…« nun nach Luxemburg, wo die Geschichte der Zwangsrekrutierten seit Jahrzehnten einen zentralen Bestandteil der nationalen Erinnerungskultur bildet, wo aber der Aspekt der gegen sie geführten Prozesse bisher weniger beachtet wurde.
Zur Begrüßung sprach Prof. Dr. Dr. Thomas von Danwitz vom Europäischen Gerichtshof. Anschließend hielten sowohl Dr. Jean-Claude Muller, der Chef vom »Service de Mémoire« bei der Staatsregierung, als auch Josy Lorent, Präsident des »Comité pour la Mémoire de la Deuxième Guerre Mondiale«, eine Rede. Dr. Ulrich Baumann, der stellvertretende Direktor der Stiftung Denkmal, führte in die Ausstellung ein.
Die Ausstellung ist noch bis 10. Juni 2019 im Gerichtshof zu sehen.