Seit nunmehr fünf Jahren wandert die von der Stiftung Denkmal konzipierte Ausstellung »›Was damals Recht war …‹ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht« durch Deutschland und Österreich. Rechtzeitig zu ihrem fünfjährigen Jubiläum, am 21. Juni 2012, eröffnete sie im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden. Damit wurde sie erstmals in ihrer Geschichte von einer Dienststelle der Bundeswehr präsentiert.
Als Mitarbeiterin an dem Ausstellungsprojekt war es für mich ein besonderes Ereignis, das Ausstellungsjubiläum in einem bedeutenden Haus wie dem Militärhistorischen Museum (MhM) mitzuerleben.
Nach der Neugestaltung durch den weltbekannten Architekten Daniel Libeskind öffnete das Militärhistorische Museum im Oktober vergangenen Jahres seine Pforten und präsentiert sich seitdem nicht nur äußerlich von einer modernen Seite. Multiperspektivisch, kritisch und auf der Höhe der Forschung – so soll in Dresden Militärgeschichte begriffen und erzählt werden.
In seiner Begrüßungsrede im Auditorium des MhMs äußerte sich Museumsdirektor PD Dr. Matthias Rogg sehr erfreut über den Verbleib der Wanderausstellung in seinem Hause. Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal wies auf die 130.000 Besucher hin, welche die Ausstellung bislang sahen. Im Vergleich zu den täglichen Besucherströmen des Militärhistorischen Museums mag diese Zahl wohl eher gering erscheinen, dennoch ist sie unverzichtbar, wenn es darum geht, über die noch immer weitgehend unbekannten Taten der Wehrmachtjustiz zu informieren. Denn was bis heute nur wenige wissen: Bis 1945 wurden über 30.000 Soldaten und Zivilisten durch die Urteile der Wehrmachtsgerichte zum Tode verurteilt und hingerichtet, unzählige starben in Lagern oder in Strafeinheiten.
Um diese Zahlen begreiflich zu machen, widmet sich die Ausstellung verstärkt den Einzelschicksalen von Deserteuren, aber auch den Biographien der Richter, die nach dem Krieg – teilweise ungehindert – ihre Karrieren fortsetzen konnten. Der Projektleiter Dr. Ulrich Baumann führte durch das Erzählen einiger sehr persönlicher Geschichten von Verurteilten das Publikum an das Bedeutungsmaß der Urteilssprüche heran.
Da in einem, obgleich sehr umfangreich gestalteten Museum nicht alle Themen gebührend wiedergegeben werden können, versteht das MhM die Sonderausstellung »Was damals Recht war …« als wertvolle Ergänzung zum eigenen Dauerausstellungsbereich.
Überdies wartet das Museum mit einem spannenden Rahmenprogramm auf. Unter anderem wird der während des Nationalsozialismus zum Tode verurteilte Deserteur Ludwig Baumann von seinen persönlichen Erfahrungen berichten.
Im Anschluss an die Eröffnungsveranstaltung im Militärhistorischen Museum hatten wir die Gelegenheit zu angeregten Gesprächen zwischen Besuchern und Ausstellungsmachern.
Das bislang ungebrochene Interesse an der Wanderausstellung beweist, wie wichtig es ist, auch weiterhin über die Unrechtsurteile der Wehrmachtjustiz und die späte Rehabilitierung ihrer Opfer zu informieren.
Ab September 2012 ist sie in der Gedenkstätte Esterwegen zu sehen, einem zentralen Ort der Verfolgung durch die Wehrmachtjustiz.