Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellen-Verfolgung ohnegleichen in der Geschichte statt. 1935 ordneten die Nationalsozialisten die umfassende Kriminalisierung männlicher Homosexualität an. Dazu wurden die im § 175 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Bestimmungen gegen homosexuelles Verhalten erheblich verschärft und ausgeweitet. Bereits ein Kuss unter Männern konnte nun zu Verfolgung führen. § 175 bedeutete Gefängnis oder Zuchthaus. Es gab über 50.000 Verurteilungen. Teilweise konnten die NS-Behörden die Kastration Verurteilter erzwingen. Mehrere tausend Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. In Konzentrationslagern – wie Dachau bei München – mussten sie zur Kennzeichnung einen Rosa Winkel an der Häftlingskleidung tragen. Ein großer Teil von ihnen überlebte die Lager nicht. Sie starben aufgrund von Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder wurden Opfer gezielter Mordaktionen.
Die Nationalsozialisten haben die Lebenswelten von Schwulen und Lesben zerschlagen. Weibliche Homosexualität wurde – außer im annektierten Österreich – nicht strafrechtlich verfolgt. Sie galt den Nationalsozialisten als weniger bedrohlich. Gerieten lesbische Frauen dennoch in Konflikt mit dem Regime, waren auch sie Repressionen ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in der NS-Zeit eingeschüchtert und unter stetem Zwang zur Tarnung. Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur beider deutscher Nachkriegsstaaten ausgeschlossen. Hier wie dort wurden Schwule noch jahrzehntelang strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 unverändert bis 1969 fort. In vielen Teilen der Welt ist homosexuelle Liebe noch immer strafbar.
Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen (Übergabe an die Öffentlichkeit 2008) soll die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus ehren und zugleich »ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen«.
2018, anlässlich des zehnten Jahrestages der Übergabe des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen an die Öffentlichkeit, las Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth die Verfolgungsgeschichte von Gerhard Grünewald (1913–1937) und Kurt Siber (?–1937) im ehemaligen Stummfilmkino Delphi. Anlässlich des CSD am 25. Juli 2020, in Erinnerung an Gerhard Grünewald und Kurt Siber sowie alle Opfer des Nationalsozialismus hat Claudia Roth die Verfolgungsgeschichte der beiden erneut eingelesen.