Vor 75 Jahren, am 1. Januar 1934, trat das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« als erstes Rassegesetz der Nationalsozialisten in Kraft. Auf seiner Grundlage wurden mehr als 350.000 Menschen zwangssterilisiert, zirka 300.000 »Euthanasie«-Morde waren die Folge – eine Art Generalprobe für die Judenvernichtung.
Erst im Jahr 2007 erklärte der Bundestag dieses Gesetz zu einem typischen NS-Unrechtsgesetz und deshalb mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Damit wur-den die Opfer von NS-Euthanasie und Zwangssterilisation zwar rehabilitiert, aber nicht als NS-Verfolgte anerkannt. Entschädigungspolitische Konsequenzen hatte die Rehabilitierung bisher ebenfalls nicht. Daher laden der Bund der »Euthanasie«-Geschädigten und Zwangssterilisierten(BEZ), die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. zu einer Pressekonferenz am
Freitag, den 16. Januar 2009, um 11.00 Uhr, in den
Ort der Information des Denkmals für die ermordeten Juden Europas (Cora-Berliner-Straße 1, 10117 Berlin) ein.
Über die derzeitige Initiative des BEZ und Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V., die Anerkennung der Zwangssterilisierten und Euthanasie-Geschädigten als NS-Verfolgte zu erreichen, geben Auskunft:
Dr. Hans-Jochen Vogel, Gründungsvorsitzender von Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.
Margret Hamm, Geschäftsführerin des BEZ
Wir freuen uns, Sie im Seminarraum des Ortes der Information begrüßen zu dürfen. Diese Einladung gilt als Einlasskarte. Bitte planen Sie Zeit für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ein.
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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