Ab 6. November 2008 wird in der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die Wanderausstellung »Was damals Recht war – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht« zu sehen sein. Die Ausstellung zeigt, wie Unrecht und Willkür den Militärjustiz-Alltag kennzeichneten und tausende Männer und Frauen, nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilisten, der Unrechtsjustiz zum Opfer fielen. Freiburg ist nach Berlin, Köln, Wilhelmshaven, München, Halle (Saale) und Peenemünde die siebente Station der Wanderausstellung und die erste im Südwesten der Bundesrepublik. Bis zum 18. Dezember 2008 können Interessierte die Ausstellung in der Universität besuchen und über die Landeszentrale für politische Bildung Führungen buchen.
Freiburg und der historische Bezug zur Wanderausstellung
In Freiburg befand sich eines der acht zentralen Wehrmachtgefängnisse im Deutschen Reich. 43 kriegsgerichtlich verurteilte Soldaten wurden hier nach Angaben des späteren badischen Generalstaatsanwalts Karl Siegfried Bader hingerichtet. Bader, der im Widerstand gegen den Nationalsozialismus tätig war, leistete im Gefängnis an der Sautierstraße seinen Kriegsdienst ab und verteidigte gleichzeitig angeklagte Militärgefangene. Seine Geschichte wird in der Ausstellung wie auch im Begleitprogramm ausführlich behandelt. Insgesamt verhängte die Wehrmachtjustiz während des Krieges weit über 30.000 Todesurteile.
Dr. Hans Karl Filbinger
Der Titel der Wanderausstellung nimmt Bezug auf einen Ausspruch des wohl bekanntesten Wehrmachtrichters, des aus Freiburg stammenden Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Dr. Hans Karl Filbinger. Wie viele andere Richter auch hatte Filbinger während des Zweiten Weltkrieges als Marinejurist an Todesurteilen gegen Wehrmachtsoldaten mitgewirkt. Als dies in den 1970er Jahren erstmals bekannt wurde, zeigte Filbinger auch über 30 Jahre nach Kriegsende keinerlei Reue oder Unrechtsbewusstsein über seine Rolle als Wehrmachtrichter. Der Umgang mit der Geschichte der deutschen Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg hatte damit erstmals seit Kriegsende bundesweite Aufmerksamkeit erhalten. »Was damals rechtens war«, wurde Filbinger vom Magazin »Der Spiegel« zitiert, »kann heute nicht Unrecht sein«. Damit verlor er auch innerhalb seiner Partei, der CDU, den Rückhalt und trat schließlich von seinem Amt zurück. Filbinger hielt bis zu seinem Tod öffentlich an seiner Position fest. Auch die im vergangenen Jahr entstandene Debatte anlässlich der Trauerrede des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger wird in der Ausstellung thematisiert. Die Betrachtung der Rolle Filbingers während und nach dem Zweiten Weltkrieg ist gleichfalls Teil des Begleitprogramms zur Wanderausstellung.
Aufhebung der meisten Unrechtsurteile im Mai 2002
Mit Ablehnung und Feindschaft begegnete die Mehrzahl der Deutschen nach 1945 den überlebenden Opfern der Wehrmachtjustiz. Vielen gelten die Verurteilten bis heute als Verräter oder Feiglinge. Dabei hat der Deutsche Bundestag im Mai 2002 die meisten Urteile der Wehrmachtjustiz des Zweiten Weltkrieges aufgehoben. Zu den zehntausenden Opfern dieser Justiz zählen auch Widerstandskämpfer aus nahezu ganz Europa, die in ihren von der Wehrmacht besetzten Heimatländern oder in Deutschland inhaftiert, vor Gericht gestellt und in großer Zahl exekutiert worden sind.
Kooperationen und Unterstützungen
Aus Freiburg erhielten die Kuratoren Unterstützung durch Wissenschaftler der Universität, dem ehemaligen leitenden Historiker des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr, Prof. Dr. Manfred Messerschmidt sowie durch das Bundesarchiv-Militärarchiv. Konzipiert wurde die Ausstellung von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin, unterstützt von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt – Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale), der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e. V. und der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat das Projekt finanziert.
Begeleitprogramm
Der feierlichen Ausstellungseröffnung in Freiburg am 5. November 2008 folgen zahlreiche öffentliche Begleitveranstaltungen mit lokal- oder regionalgeschichtlichem Bezug. Die Gäste erwarten Filmvorführungen, Podiumsdiskussionen, eine Führung durch die wehrmachgerichtlichen Bestände des Bundesarchiv-Militärchivs, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen u. a. mit Ludwig Baumann, Prof. Wolfram Wette, Prof. Dr. Manfred Messerschmidt und Staatsminister Gernot Erler.
Mehr Informationen unter: www.stiftung-denkmal.de/projekte/ausstellungen/wasdamalsrechtwar
Ausstellungsort: Eingangshalle des Kollegiengebäude I, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Werthmannplatz 3, Freiburg
Ausstellungsdauer: 6. November bis 18. Dezember 2008
Eröffnung der Ausstellung (nur für geladene Gäste und Presse): 5. November 2008, 17.00 Uhr, Aula der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Pressevertreter werden gebeten sich unter felizitas.borzym [at] stiftung-denkmal.de anzumelden.
Öffnungszeiten in Freiburg
Mo bis Fr von 7 – 22 Uhr, Sa 7 – 18 Uhr
Der Eintritt ist frei.
Besucherservice, Buchung von Führungen
Tel.: +49 (0)761 – 207 73 55; E-Mail: freiburg [at] lpb.bwl.de