Gesetz zur Errichtung einer »Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas« vom 17. März 2000 mit Änderungen vom 3. Juli 2009
»Gesetz zur Errichtung einer ›Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas‹ vom 17. März 2000 (BGBl. I S. 212), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1686) geändert worden ist«
§ 1 Errichtung und Rechtsform
Unter dem Namen »Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas« wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet. Die Stiftung entsteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden Europas. Die Stiftung trägt dazu bei, die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen.
(2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere, indem sie
1. das Denkmal für die ermordeten Juden Europas (Stelenfeld und Ort der Information) unterhält und betreibt,
2. eine ständige Ausstellung im Ort der Information unterhält,
3. wechselnde Sonderausstellungen, Vortrags- und Seminarveranstaltungen durchführt und
4. im notwendigen Umfang begleitende Publikationen erstellt.
(3) Die Stiftung betreut auch das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma und das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.
§ 3 Stiftungsvermögen, Gemeinnützigkeit
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen die von der Bundesrepublik Deutschland für die unselbständige »Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas« bereit gestellten und erworbenen beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände in das Eigentum der Stiftung über.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuss des Bundes nach Maßgabe des jeweiligen Bundeshaushalts.
(3) Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen von dritter Seite anzunehmen.
(4) Mittel der Stiftung sind nur im Sinne des Stiftungszwecks zu verwenden.
(5) Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind:
1. das Kuratorium,
2. der Direktor oder die Direktorin und
3. der Beirat.
§ 5 Kuratorium
(1) In das Kuratorium entsenden:
1. Der Deutsche Bundestag
– den Präsidenten oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages und
– aus den im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen pro angefangene 100 Mitglieder je ein Mitglied,
2. die Bundesregierung zwei Mitglieder,
3. der Senat des Landes Berlin zwei Mitglieder,
4. der Förderkreis zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas e. V. drei Mitglieder,
5. der Zentralrat der Juden in Deutschland zwei Mitglieder,
6. die Jüdische Gemeinde Berlin ein Mitglied,
7. das Jüdische Museum Berlin ein Mitglied,
8. die Stiftung Topographie des Terrors ein Mitglied,
9. die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland ein Mitglied.
Die Mitglieder können ihre Stimme auf ein anderes Mitglied des Kuratoriums übertragen oder sich durch schriftliche Einzelvollmacht vertreten lassen, wenn sie aus wichtigen Gründen an der Sitzungsteilnahme gehindert sind.
(2) Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere
1. die Bestellung des Direktors oder der Direktorin,
2. den vom Direktor oder von der Direktorin aufzustellenden Haushaltsplan,
3. die Bestellung der Mitglieder des Beirats.
Das Kuratorium überwacht die Tätigkeit des Direktors oder der Direktorin.
(3) Den Vorsitz führt der Präsident/die Präsidentin des Deutschen Bundestages oder sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin. Der Stellvertreter/die Stellvertreterin wird vom Kuratorium aus seiner Mitte bestellt.
(4) Die Sitzungen werden im Auftrag des/der Vorsitzenden des Kuratoriums durch den Direktor oder die Direktorin einberufen. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
(5) Die entsendenden Institutionen können die von ihnen entsandten Mitglieder abberufen und durch neue Mitglieder ersetzen.
§ 6 Direktor oder Direktorin
(1) Der Direktor oder die Direktorin wird vom Kuratorium für fünf Jahre bestellt. Die wiederholte Bestellung ist zulässig. Erster Direktor wird am 11. Juli 2009 der bisherige Geschäftsführer der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
(2) Der Direktor oder die Direktorin führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus und führt die Geschäfte der Stiftung.
§ 7 Beirat
(1) Der Beirat besteht aus mindestens zwölf Mitgliedern. Sie werden vom Kuratorium für vier Jahre bestellt. Wiederholte Bestellung ist zulässig.
(2) Der Beirat berät das Kuratorium und den Direktor oder die Direktorin.
§ 8 Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz.
§ 9 Beschäftigte
Auf die Arbeitnehmer der Stiftung sind die für Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.
§ 10 Haushalt, Rechnungsprüfung, Rechtsaufsicht
(1) Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten die Bestimmungen für die Bundesverwaltung. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
(2) Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen obersten Bundesbehörde.
§ 11 Satzung
Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Kuratorium mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder beschlossen wird. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.
§ 12 Dienstsiegel
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel mit einer besonderen Form des Bundesadlers und der Umschrift »Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas«.
Bärbel Bas, MdB, SPD, Bundestagspräsidentin, Vorsitzende des Kuratoriums, www.baerbelbas.de
Prof. Dr. Wolfgang Benz, Sprecher des Beirats, Gast mit beratender Stimme
Hetty Berg, Direktorin Jüdisches Museum Berlin, www.jmberlin.de
Mark Dainow, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, www.zentralratderjuden.de
Prof. Dr. Axel Drecoll, Direktor Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland, www.stiftung-bg.de
Franziska Eichstädt-Bohlig, Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e.V.
Nancy Faeser, SPD, Bundesministerin des Innern und für Heimat
Kay Forster, Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e.V.
Erhard Grundl, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, www.erhard-grundl.de
Thomas Hacker, MdB, FDP, www.thacker.abgeordnete.fdpbt.de
Florian Hauer, Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten und Internationales, Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund
Dr. Gideon Joffe, Vorstandsvorsitzender Jüdische Gemeinde zu Berlin, www.jg-berlin.org
Lamya Kaddor, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, www.lamya-kaddor.de
Helge Lindh, MdB, SPD, www.helge-lindh.de
Andrea Lindholz, MdB, CDU/CSU, www.lindholz.de
Dr. Mathias Middelberg, MdB, CDU/CSU, www.mathias-middelberg.de
Petra Pau, MdB, Die Linke, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, www.petra-pau.eu
Dr. Andrea Riedle, Geschäftsführende Direktorin Stiftung Topographie des Terrors, www.topographie.de/topographie-des-terrors
Milena Rosenzweig-Winter, Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland und Präsidiumsmitglied, www.zentralratderjuden.de
Lea Rosh, Vorsitzende Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e.V., stellv. Vorsitzende des Kuratoriums, www.lea-rosh.de
Claudia Roth, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Staatsministerin für Kultur und Medien, www.claudia-roth.de
Marianne Schieder, MdB, SPD, www.marianne-schieder.de
Sarah Wedl-Wilson, Staatssekretärin für Kultur in der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dirk Wiese, MdB, SPD, www.dirkwiese.de
Dr. Agnieszka W. Wierzcholska, Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Stabsstelle Deutsch-Polnisches Haus, (Mitgliedschaft im Beirat ruht)
Christoph Heubner, Geschäftsführender Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, www.auschwitz.info/de/aktuelles.html
Prof. Dr. Detlef Garbe, Historiker
Prof. Dr. Ekaterina Makhotina, Abt. für Osteuropäische Geschichte, Institut für
Geschichtswissenschaft an der Universität Bonn, www.osteuropa.uni-bonn.de/mitarbeiter/dr.-katja-makhotina
Prof. Dr. Frank Bajohr, Institut für Zeitgeschichte München, Wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für Holocaust-Studien, www.ifz-muenchen.de
Dr. Frank Reuter, Leiter der Forschungsstelle Antiziganismus, Universität Heidelberg, www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/zegk/histsem/mitglieder/reuter.html
Günter Dworek, Stiftungsratsvorsitzender der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, www.lsvd.de
Prof. Dr. Jörg Skriebeleit, Leiter KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, www.gedenkstaette-flossenbuerg.de
Lea Rosh, Vorsitzende Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e.V., www.lea-rosh.de
Prof. Dr. Mirjam Wenzel, Direktorin Jüdisches Museum Frankfurt am Main, www.juedischesmuseum.de
Dr. Rolf Surmann, Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V., http://upgr.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/
Prof. Dr. Thomas Beddies, Charité – Universitätsmedizin Berlin / Institut für Geschichte der Medizin und Ethik der Medizin, www.medizingeschichte.charite.de
Dr. Ulrike Winkler, Historikerin und Politikwissenschaftlerin
Prof. Dr. Wolfgang Benz, Sprecher